Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt
für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter
Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie,
die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z.
B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten
innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige
Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können
(z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen
nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe,
Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus
und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie,
ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".